Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
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- Flädi
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Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Gut ich denke mal, dass es in einem wirklich schlimmen Notfall, bei dem es um leben oder Tod geht nich mehr wirklich wichtig ist ob man gleich danach stillen darf. Aber bei einer harmloseren Sache macht es doch bestimmt Sinn, wenn so ein Wisch der Patienten Akte beiliegt. Zumal man dann vielleicht nicht jedem der 1000 Ärzte und Schwestern wieder alles von vorne erklären muss.
Tochter 2005, Sohn 2007 und Tochter 2010
- 4tiere
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Sehr gute Idee!!!MaareMum hat geschrieben: Was viel wichtiger und sinnvoller ist als eine Verfügung: es muss jemand eine Vollmacht haben, um im Notfall für dich Entscheidungen treffen zu können, wenn du es nicht mehr kannst. Wenn es keine Vollmacht gibt, darf zb dein Mann absolut nichts bestimmen, sondern die Ärzte entscheiden nach Gutdünken selber, ggf gegen die Meinung deiner Angehörigen. Mit Vollmacht dürfen sie das nicht.
Also: Rede mit deinem Mann (oder einer anderen Person deines Vertrauens) und erklärt ihm, was du dir im Fall der Fälle wünscht, und schreib ihm eine Vollmacht (für Gesundheitsfragen - eine Bankvollmacht gilt natürlich nicht automatisch) und steck dir noch einen Zettel in den Geldbeutel, wer im Notfall zu benachrichtigen ist und Vollmacht hat).
Das ist viel sinnvoller als jede Verfügung! Als Anhalt kannst du der bevollmächtigten Person ne Verfügung schreiben, damit er/sie deine Wünsche kennt.
***kurz und knapp vom Handy***
Gibt es da Vordrucke zum Runterladen, die du empfehlen kannst?
-liche Grüße Natalie
mit drei wundervollen Kindern!
Den beiden Großen (19m und 21w Jahre) und die kleine Maus (01.10.2011), die ich immer noch total genieße!

Und das mit der Rechtschreibung lerne ich noch ...
(Manche andere Fähigkeiten erwerbe ich bestimmt auch noch, über Anregungen bin ich immer dankbar!)
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Eulalia
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Sowas nennt sich Vorsorgevollmacht und wird am Besten beim Notar gemacht, damit es auch wirklich rechtlich korrekt und gültig ist. Ich hab für meine dort 20€ gezahlt das ist es allemal wert.
Da ist dann übrigens auch schon nen Patientenverfügung (allgemein, nicht bzgl Stillen) mit dabei.
Da ist dann übrigens auch schon nen Patientenverfügung (allgemein, nicht bzgl Stillen) mit dabei.
- MaareMum
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Es ist bis zu einem gewissen Punkt rechtlich bindend. Wenn aber die Ärzte gute medizinische Gründe haben, dagegen zu handeln, wenn zB ein spezielles Antibiotikum lebensnotwendig ist, was aber stillunfreundlich ist, und du nicht richtig ansprechbar bist, dann wird mit Sicherheit auch gegen einen solchen Text gehandelt werden, da dein mutmaßlicher Wille (schöner Begriff, gelle) dann ist, dass dir leben wichtiger ist als stillen.Lucccy hat geschrieben:Mal nachgefragt: wenn es "harmloser" ist (ich denke da an Gs Bilddarm-OP, die hier sicherlich Anlass zu diesem Gedanke war), würde dann neben der mündlichen Erklärung der Patientin das schriftliche Vorliegen dieses Wunsches eine Rechtsverbindlichkeit schaffen? Ich denke da dran, dass ein Patient kurz vor einer OP bei einem Rechtsstreit ja für den Moment als "unter Schock" und damit unzurechnungsfähig gehalten werden könnte, so dass Ärzte mit Recht gegen den ausgesprochenen Stillwunsch handeln.MaareMum hat geschrieben:Also mal aus intensivmedizinischer Sicht: kannst du natürlich machen, bringt aber nicht wirklich was.
Wenn es dir so schlecht geht, dass du dich bzgl Stillen nicht mehr äussern kannst, dann ist das Stillen wirklich dein kleinstes Problem.
@Katha: ohne Ahnung davon zu haben: ich würde die im anderen Thread genannte Formulierung "ich lehne es ab" relativ weit am Anfang der Verfügung noch verwenden. Also dass Du still-un-freundliche Medikamente ablehnst, es sei denn Du (oder Dein bevollmächtigter Vertreter) erteilen nach gründlicher Aufklärung Dein Einverständnis.
Bei den Juristen hört sich das immer so schön einfach an mit "rechtlich bindend", aber die medizinischen Situationen sind leider meist wesentlich komplexer als jedes Papier.
Das ist wie mit einem Geburtsplan. Wünschen kann man sich viel, wenn aber nachher etwas medizinisch notwendig ist, dann hilft der beste Plan nicht.
Meinung und Wünsche kundtun ist aber wichtig und gut.
***kurz und knapp vom Handy***
Gruß, MaareMum
mit dem Großkind (2011) an der Hand und dem Kleinkind (2014) im Tuch
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- Katha
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Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Mir ging es wirklich eher um heikle Situationen wie ne BlinddarmOP
Nicht, ich könnte optional wochenlang im Koma liegen.
Ich bin bei KH durchaus gezeichnet, nachdem, was während und nach der stillen Geburt meiner Zwillinge war
Was ist, zB, wenn die nach so einer OP ein AB geben, dass nicht stillverträglich ist - einfach aus Faulheit und weil sie eh schon 3 Tage Stillpause "verordnet" hatten - bislang ohne Grund?
Kann ich die Verfügung auch auf jemanden ausstellen, mit dem ich nicht verheiratet und verwandt bin? (Meinen Freund? Aber der lässt sich im Zweifel einschüchtern...)
Nicht, ich könnte optional wochenlang im Koma liegen.
Ich bin bei KH durchaus gezeichnet, nachdem, was während und nach der stillen Geburt meiner Zwillinge war
Was ist, zB, wenn die nach so einer OP ein AB geben, dass nicht stillverträglich ist - einfach aus Faulheit und weil sie eh schon 3 Tage Stillpause "verordnet" hatten - bislang ohne Grund?
Kann ich die Verfügung auch auf jemanden ausstellen, mit dem ich nicht verheiratet und verwandt bin? (Meinen Freund? Aber der lässt sich im Zweifel einschüchtern...)
Katha mit dem Hasen *01/2012
"Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber.
Sie kommen durch euch, aber nicht von euch, Und obwohl sie mit euch sind, gehören sie euch doch nicht.
Ihr dürft ihnen eure Liebe geben, aber nicht eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen Gedanken." Khalil Gibran[/color]
Viel vom iPhone, Buchstabendreher, Tippfehler... inkl. [/size]
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- MaareMum
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Bei einer Blinddarm OP kannst du ja vorher noch sprechen und so Dinge klären. Genauso, wenn du dir den Fuß brichst. Da wirst du ja nicht einfach schnell mal betäubt und aufgeschnitten, sondern hast vorher Untersuchungen und Aufklärungsgespräche. Und genau da muss man sowas sagen, gerne auch ausdrücklich und es soll schriftlich in der Akte fixiert werden (zB auf dem Aufklärungsbogen).
Und ja, eine Vollmacht kannst du auch deinem Freund oder der besten Freundin geben. Eben der Person, der du vertraust, dass sie im Fall der Fälle deine Interessen vertritt.
***kurz und knapp vom Handy***
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Gruß, MaareMum
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Lucccy
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Jetzt frage ich mal wieder nach: notiert denn auf dem Aufklärungsbogen sowas der Arzt oder kann man das als Patient vermerken? Was macht man, wenn der Arzt das nicht notieren will, man aber keine Möglichkeit hat, ein anders KH aufzusuchen? (Weil die Zeit bis zur OP drängt, um Komplikationen zu vermeiden) Wie schafft man es, dass dieser Patientenwille sichtbar in der Akte notiert wird - wenn ich da an meine Krankenhaus-Erlebnisse denke, da musste ich manches wieder und wieder erzählen, obwohl es auf jeder Seite der Akte gestanden haben muss?MaareMum hat geschrieben:Und genau da muss man sowas sagen, gerne auch ausdrücklich und es soll schriftlich in der Akte fixiert werden (zB auf dem Aufklärungsbogen).
@MaareMum: hast Du Gineveres Thread gelesen? Sie hatte vor der OP deutlich auf das Stillen hingewiesen, dann hieß es plötzlich 8h Stillpause und plötzlich kam ein stillunfreundliches AB dazu...
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Elena
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
Zum Notar MUSS man für eine Vorsorgevollmacht meines Wissens nur da,, wenn auch Vollmachten bzgl. Immobilien usw. geregelt werden sollen. Aber wenns echt nur 20 Euro kostet, lohnt sich das sicher!Eulalia hat geschrieben:Sowas nennt sich Vorsorgevollmacht und wird am Besten beim Notar gemacht, damit es auch wirklich rechtlich korrekt und gültig ist. Ich hab für meine dort 20€ gezahlt das ist es allemal wert.
Da ist dann übrigens auch schon nen Patientenverfügung (allgemein, nicht bzgl Stillen) mit dabei.
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Mamacita
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Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
ich klink mich mal kurz rein weils ja auch zum thema gehört, hoffe das ist ok?
so eine vollmacht ist gleichzeitig eine patientenverfügung?
muss man das IMMER und NUR beim notar machen oder kann ich das auch einfach selbst zuhaus ausdrucken und gut aufbewahren?
was muss/sollte da alles mit rein?
tausend fragen die ich mir grad stelle....aber sinnvoll ist es ja doch sowas zu haben
so eine vollmacht ist gleichzeitig eine patientenverfügung?
muss man das IMMER und NUR beim notar machen oder kann ich das auch einfach selbst zuhaus ausdrucken und gut aufbewahren?
was muss/sollte da alles mit rein?
tausend fragen die ich mir grad stelle....aber sinnvoll ist es ja doch sowas zu haben
liebste grüße von mamacita 
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<3 unsre schneuzelige 06/11
mit kleiner schwester 05/14
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honigtopf2010
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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken
@maaremum
Meinung und Wünsche kundtun ist aber wichtig und gut.
Deinen Klinikalltag in allen Ehren - aber zwischen einer expliziten WILLENsbekundung und einer Meinung oder einem Wunsch besteht ein himmelweiter Unterschied. Auch Ärzte stehen nicht außerhalb des Gesetzes.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass Katha die von dir genannten lebensbedrohlichen Fälle meint. Und für Fälle wie den geschilderten würde ich durchaus darauf bestehen, dass dies schriftlich in meiner Akte steht und zwar notiert durch einen Arzt - nicht als losen Zettel.
Mir ist bewusst, dass es bei Patientenverfügungen Stolperfallen gibt, was daran liegt, dass diese von Juristen und nicht von Ärzten aufgesetzt werden. Ich empfehle daher, so etwas in Beratung mit einem Arzt zu schreiben, der seinen Berufsstand durchaus kritisch betrachtet und Abläufe gut kennt. Der Klassiker ist ja bspw., dass man schreibt, man will nicht an Schläuchen liegen. Ist natürlich blöd, wenn es sich wirklich um eine notwendige und absehbar kurze Maßnahme mit besten Heilungschancen handelt. Da würde sich jeder Arzt drüber hinweg setzen.
Eine Vollmacht sollte man tatsächlich beim Notar machen. Dann kommen auch nicht so schnell andere Angehörige auf den Gedanken, dass sie das viel besser machen könnten.
Meinung und Wünsche kundtun ist aber wichtig und gut.
Deinen Klinikalltag in allen Ehren - aber zwischen einer expliziten WILLENsbekundung und einer Meinung oder einem Wunsch besteht ein himmelweiter Unterschied. Auch Ärzte stehen nicht außerhalb des Gesetzes.
Ich hatte nicht den Eindruck, dass Katha die von dir genannten lebensbedrohlichen Fälle meint. Und für Fälle wie den geschilderten würde ich durchaus darauf bestehen, dass dies schriftlich in meiner Akte steht und zwar notiert durch einen Arzt - nicht als losen Zettel.
Mir ist bewusst, dass es bei Patientenverfügungen Stolperfallen gibt, was daran liegt, dass diese von Juristen und nicht von Ärzten aufgesetzt werden. Ich empfehle daher, so etwas in Beratung mit einem Arzt zu schreiben, der seinen Berufsstand durchaus kritisch betrachtet und Abläufe gut kennt. Der Klassiker ist ja bspw., dass man schreibt, man will nicht an Schläuchen liegen. Ist natürlich blöd, wenn es sich wirklich um eine notwendige und absehbar kurze Maßnahme mit besten Heilungschancen handelt. Da würde sich jeder Arzt drüber hinweg setzen.
Eine Vollmacht sollte man tatsächlich beim Notar machen. Dann kommen auch nicht so schnell andere Angehörige auf den Gedanken, dass sie das viel besser machen könnten.
die Große 03/10 und der Lütte 03/13 - Breast in Peace!