Ich bin noch nicht ganz durch mit den Infos, aber soweit es mich betrifft habe ich folgende Infos erhalten:
Als Trageberaterin musst du kein Gewerbe anmelden. Du solltest aber eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führen (die schon allein durch die Ausbildung und die Anschaffung von Vorführern und Fyern usw. deutlich ausgabenlastig ist bei mir)
Ich arbeite halbtags und komme daher über (ich weiß die Einkommensgrenze nicht ganz genau, aber ich bin sicher drüber) 11.000 Euro jährlich und muß daher Lohnsteuer zahlen. Ich habe mich bei der Wirtschaftskammer informiert, und dort die Information bekommen, dass ich diese Abrechnung meinem Steuerausgleich beilegen muß und danach die LS berechnet wird.
Für den Verkauf von Tragetüchern und Tragehilfen musst du ein Gewerbe anmelden - ich habe mich telefonisch beim Gründerservice der WKO erkundigt, da ich das machen möchte - die wussten nicht genau Bescheid, was Tragehilfen sind

und konnte mir daher nicht sagen, in welche Sparte das hineinfällt. Je nachdem wird die Umlage berechtnet. (von 40 bis 140 Euro jährlich)- ab Juli jeweils die Hälfte fürs laufende Jahr. Dazu kommen noch ca. 8 Euro monatlich an Unfallversicherung, die zu bezahlen sind.
Dem Arbeitgeber ist zu melden, wenn ein Gewerbe angemeldet wird, da dieser das o.k. dafür geben muß.
Am Freitag weiß ich hoffentlich mehr
