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Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 11:07
von kaehde
Hallo,
also:
Du betreibst die Trageberatung selbstständig (nach der Einordnung der meisten FA ist es kein klassischer "freier Beruf"). Du meldest Dich beim FA an und machst im Zuge der Einkommenssteuererklärung eine Einnahmen-Überschußrechnung.
Das ist nicht sooo wahnsinnig kompliziert, man muß halt immer alle Ein- und Ausgaben protokollieren.
Viele Grüße,
Katja
Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 11:12
von awa
Aber als Selbstständige gilt man dann auch nicht? Weil so viel verdient man ja nicht und wenn man sich dann entsprechend neu krankenversichern müsste etc. würde das ja schon viel ändern.
Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 11:14
von kaehde
Doch, natürlich bist Du selbstständig.
Aber es gibt bei der KV Einkommensgrenzen. Wenn Dein Gewinn drunter bleibt, kannst Du in der studentischen KV bleiben, aber das muß alles überlegt sein. Ja....
Da solltest Du Dich mal erkundigen....
Viele Grüße,
Katja
Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 12:10
von Lila
vielleicht war es auch "selbstständig", hmm, aber es hatte noch irgendeine andere Betitelung, da es sich ausschließlich um eine beratende Tätigkeit handelte ... oh Gott, ich werde alt, vier Jahre sind einfach zu lange her

Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 12:56
von Leah_Lion
Freiberuflich und Gewerbe (beides ist selbstständig) ist eigentlich fast das selbe, zumindest im kleinen Rahmen ohne Mehrwertsteuerabzug macht es eigentlich fast keinen Unterschied.
Ich würde mir mal ein gutes Handbuch holen, ich hatte damals sowas gelesen wie Kompass für Freiberufler oder sowas in der Art, da steht auch genau drin, wo sich das Gewerbe zum Freiberuflichen abgrenzt. Es ist immer günstiger, als Freiberufler eingestuft zu sein, aber frag mich nicht mehr nach den Gründen

. Jedenfalls kommt es einfach bisschen drauf an, wie du argumentierst, welche Einstufung du bekommst oder du hast so ein Finanzamt wie ich, was es einfach nicht die Bohne interessiert

.
Jedenfalls musst du die Verdienstgrenzen beachten bzgl. KV und auch der Mehrwertsteuer, denn wenn du als Kleingewerbe beginnst, darfst du ja bestimmte Einnahmen pro Jahr nicht überschreiten (17.500 oder so?). Ich würde einfach mal dazu was lesen, du steigst schon dahinter.
Von so einem Kleingewerbe zu leben halte ich persönlich jedoch für schwierig. So neben dem Studium ist es wohl ganz ok, das hab ich auch gemacht, aber jetzt mit Familie ist es erstmal leichter, einen angestellten Job zu bekommen. Denn so ne Steuererklärung ist auch immer ein Aufwand, nerv.
Viel Erfolg.
Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 13:25
von Minchen
Hier zum Nachlesen:
http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-F ... 145.0.html
So lange Du nicht verkaufst, brauchst Du in der Regel auch kein Gewerbe - und das ist eine bundeseinheitliche Regelung und nicht in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
Re: Trageberatung als Beruf
Verfasst: 31.05.2011, 14:39
von awa
Ich danke euch!

Das war sehr aufschlussreich und ich habe was gelernt

Mal schauen wie ich das mache (und wann). Morgen kommt erstmal eine Freundin zu besuch, die hat sich einen Gewerbeschein besorgt und macht irgendeine beratende Tätigkeit (nicht Trageberatung). Die werde ich dann auch mal ausquetschen.
