Arbeitsrecht und Kranksein

Moderator: Marla84

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Sabina
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Arbeitsrecht und Kranksein

Beitrag von Sabina »

Hallo liebe Schweizerinnen

Könnt ihr mir helfen? Ich bin in der 14. Woche schwanger, habe seit einer guten Woche ein riesiges Hämatom zwischen Gebärmutterwand und Eihaut und muss deshalb noch für mindestens zwei weitere Wochen liegen. Nun hat sich diese Woche mein Mann um unseren "Grossen" gekümmert, muss aber wegen einer neuen Regelung am Arbeitsplatz ab morgen entweder unbezahlten Urlaub oder Ferien beziehen. Es stehen ihm nun also pro Krankheitsfall seiner Frau/seinem Kind nur die offiziellen drei Tage zu und nicht mehr. Das finde ich nicht fair und ich hoffe, dass es nicht unserer Schweizer Gesetzgebung entspricht.

Hat jemand von euch Erfahrung mit Vätern von Kindern von kranken Müttern ;-) oder könnt ihr mir sagen, wie das bei euch im Geschäft geregelt wird? Hat jemand vielleicht eine Adresse an die wir uns wenden könnten/sollten?

Liebe Grüsse
Sabina
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joli
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Re: Arbeitsrecht und Kranksein

Beitrag von joli »

Doch das entspricht meinem Wissen nach dem geltenden Arbeitsrecht.
Die 3 Tage sind im Prinzip auch dazu da, eine weiterführende Betreuung zu organisieren.
Liebe Grüsse von
Joli mit Schnüffelchen (08/09)
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Kea
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Re: Arbeitsrecht und Kranksein

Beitrag von Kea »

Eine Haushaltshilfe in der CH wird während der Schwangerschaft nicht bezahlt, wenn du daheim liegst. Nur wenn du im KH bist...

Ich bin selber über 10 Wochen daheim gelegen in der Schwangerschaft der Kleinen, die Grosse kam ja zu früh. Bezahlt wurde gar nichts. Wäre ich ins KH wäre etwas bezahlt worden.

Wir haben dann selber den Mahlzeitdendienst vom nahgelegenen Altersheim bezahlt, eine Portion hat locker für uns 2 gereicht und ich musste nicht kochen. Sonst kam immer mal wieder Verwandtschaft oder so vorbei, um mir die Grosse abzunehmen.

Leider hat der Vater der Kinder nicht wirklich viel im Haushalt gemacht, so war das Chaos gross...
Kea mit der Grossen (5.6.04 31+5 Woche) und der Kleinen (23.5.06 36+5 Woche)
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joli
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Re: Arbeitsrecht und Kranksein

Beitrag von joli »

obwohl schau mal hier:
http://www.1eltern.ch/arbeitsrecht_kran ... ART324A_OR
Da steht noch was zusätzliches, evt. hilft das doch etwas weiter... ich glaub die Diskussion könnte va eben auch darum gehen, weshalb genau dein Mann sich um das Kind kümmern muss und es niemand anders kann.
Liebe Grüsse von
Joli mit Schnüffelchen (08/09)
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joli
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Re: Arbeitsrecht und Kranksein

Beitrag von joli »

ach ja, noch ein Tip (falls ich das hier schreiben darf...)
Frag doch mal im Swissmomforum nach, dort gibt es mehr Leute, die sich mit dem Schweizer Recht auskennen
Liebe Grüsse von
Joli mit Schnüffelchen (08/09)
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Sabina
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Re: Arbeitsrecht und Kranksein

Beitrag von Sabina »

Vielen Dank ihr Lieben! Die eltern-Seite hat mir schon viel geholfen, ich werde mich aber trotzdem auch noch bei den Swissmoms melden.

Gruss
Sabina
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