Hebammen für Deutschland
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Re: Hebammen für Deutschland
Wer heute noch Zeit für eine E-Mail findet: es wird wohl noch in dieser Woche entschieden, ob die Petition von Michaela Skott angehört wird, sie bittet um Unterstützung, damit auch endlich wir Eltern mitreden können und nicht nur über unsere KÖpfe entschieden wird. Hintergrundinfos bei change.org unter folgendem Link
https://www.change.org/p/geburt-darf-ke ... dium=email
Und das ist der Volltext der Petition
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 68.nc.html
https://www.change.org/p/geburt-darf-ke ... dium=email
Und das ist der Volltext der Petition
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 68.nc.html
Töchterchen, geboren im Februar 2011 zu Hause, über alles geliebt, gestillt, getragen und familiengebettet
- romina
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Re: Hebammen für Deutschland
Danke ich habe unterschrieben.
Aber welche Mail meinst du?
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~ ~ dezemberchen & novemberchen ~ ~
- maarisha
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Re: Hebammen für Deutschland
ich hab einfach die volle Petition in die Mail gepackt und noch drüber geschrieben "Wir wollen eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestages zur Petition 51168!!"
die Emailadresse steht im change.org Artikel..
die Emailadresse steht im change.org Artikel..
maarisha mit L. 6/16 HG und E. 3/14 HG
Tears can be so good for you, baby - Dive in it - And forget it all
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- romina
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Re: Hebammen für Deutschland
Ach peinlich. Ich dachte, dass wäre zwei mal das selbe quasi. [emoji15] dachte einmal lange und einmal kurze Version. Jetzt habe ich aber beides gelesen und die Petition vermutlich zweimal unterzeichnet.
~ ~ dezemberchen & novemberchen ~ ~
Re: Hebammen für Deutschland
Danke für den Hinweis! Werde ich heute noch machen!!!
- romina
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Re: Hebammen für Deutschland
So ich habe nun auch das mit der Mail hinbekommen [emoji1]
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Re: Hebammen für Deutschland
Falls jemand von euch bei den Grünen aktiv ist, beim Länderrat am 9.4. gibt es einen Antrag zu Hebammen, also gern eure Delegierten bzw Abgeordneten vorher nochmal auf die Wichtigkeit des Themas und darauf, was EUCH als Eltern wichtig ist, hinweisen
https://www.gruene.de/ueber-uns/2016/la ... erlin.html
Nicht irritieren lassen, gibt ein paar inhaltiche Ungenaugikeiten, das wird aber grad verfolgt.
https://www.gruene.de/ueber-uns/2016/la ... erlin.html
Nicht irritieren lassen, gibt ein paar inhaltiche Ungenaugikeiten, das wird aber grad verfolgt.
Töchterchen, geboren im Februar 2011 zu Hause, über alles geliebt, gestillt, getragen und familiengebettet
Re: Hebammen für Deutschland
Hat jemand Erfahrung mit Et+3 am Feiertag?
Meine Hebamme meinte, ich soll halt dann nen Tag später gehen - ich würde mich aber gerne absichern, nicht dass sie dann nicht abrechnen kann. Klar ich könnte ins KH, aber wenn ich auch an et+2 und/oder et+4 gehen könnte, wäre mir das lieber.
Leider erreiche ich bei der KK niemanden auch nicht weiter weg oder beim Hebammenverband...heute scheint niemand zu arbeiten
Meine Hebamme meinte, ich soll halt dann nen Tag später gehen - ich würde mich aber gerne absichern, nicht dass sie dann nicht abrechnen kann. Klar ich könnte ins KH, aber wenn ich auch an et+2 und/oder et+4 gehen könnte, wäre mir das lieber.
Leider erreiche ich bei der KK niemanden auch nicht weiter weg oder beim Hebammenverband...heute scheint niemand zu arbeiten
- maarisha
- alter SuT-Hase
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Re: Hebammen für Deutschland
ich kenne nur die Aussage von Motherhood
http://www.mother-hood.de/fileadmin/use ... 012016.pdf
"3. Gibt es Ausnahmen von der ET+3-Regelung?
Das sog. Facharztkonsil ist an ET+3, d. h. am 3. Tag nach dem errechneten Ent-
bindungstermin (ET), verpflichtend. Hierfür sieht der GKV-SV keine Ausnahmen
vor. Auch wenn die Frau aus persönlichen Gründen eine ärztliche Untersuch-
ung ablehnt, ist das Facharztkonsil zwingend! Die Schwangere muss unter allen
Umständen (also auch an Sonn- und Feiertagen, bei bereits stattfindender
Wehentätigkeit oder wenn ein Geschwisterkind erkrankt ist usw.) einen Fach-
arzt aufsuchen.
An Sonn- und Feiertagen oder wenn der eigene Facharzt die Untersuchung
nicht vornehmen kann, muss die Schwangere ins Krankenhaus fahren und dort
die Untersuchung durchführen lassen."
http://www.mother-hood.de/fileadmin/use ... 012016.pdf
"3. Gibt es Ausnahmen von der ET+3-Regelung?
Das sog. Facharztkonsil ist an ET+3, d. h. am 3. Tag nach dem errechneten Ent-
bindungstermin (ET), verpflichtend. Hierfür sieht der GKV-SV keine Ausnahmen
vor. Auch wenn die Frau aus persönlichen Gründen eine ärztliche Untersuch-
ung ablehnt, ist das Facharztkonsil zwingend! Die Schwangere muss unter allen
Umständen (also auch an Sonn- und Feiertagen, bei bereits stattfindender
Wehentätigkeit oder wenn ein Geschwisterkind erkrankt ist usw.) einen Fach-
arzt aufsuchen.
An Sonn- und Feiertagen oder wenn der eigene Facharzt die Untersuchung
nicht vornehmen kann, muss die Schwangere ins Krankenhaus fahren und dort
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- romina
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Re: Hebammen für Deutschland
Ist +3 bei der Feiertag? Bei mir war das der Sonntag. Meine Hrbamme sagte damals im Dezember ET plus 3 wäre noch in Ordnung und ich müsse dann ET plus 4 hin und das wäre okay so. Im Zweifelsfall wenn zB es in der Nacht los gegangen sei nach 00.00h könne man sagen die Geburt sei vorher schon Im Gange gewesen. Ich weiß aber nicht wie wahr das ist und ich war nicht in der Situation weil es bei uns früher los ging.
~ ~ dezemberchen & novemberchen ~ ~