Stillen und Formalin

Fragen und Antworten rund um das Thema Stillen

Moderatoren: klecksauge, Teazer, Mondenkind, SchneFiMa, deidamaus

Pusteblume0815
hat viel zu erzählen
Beiträge: 249
Registriert: 27.11.2016, 14:16

Stillen und Formalin

Beitrag von Pusteblume0815 »

Hallo ihr Lieben,

ich war zuletzt vor längerer Zeit hier aktiv und konnte damals dank Mondenkinds Hilfe vom Zufüttern wegkommen und dadurch meine Stillbeziehung retten :)
Mittlerweile ist mein Sohn fast 3 Jahre alt und wir stillen immer noch ca. 1-2 mal die Woche; normalerweise am Wochenende, wenn wir morgens länger zusammen im Bett liegen.
Nun habe ich letztes Jahr ein Medizinstudium begonnen und dieses Semester steht die Anatomie mit dem Präparierkurs an. Laut der Betriebsärztin darf ich als Stillende aufgrund des Formalins nicht am Praktikum teilnehmen, auch wenn ich Stillpausen von 24 Stunden einhalten könnte. Sie sagte, dass dies aufgrund des neuen Mutterschutzgesetzes (seit 2018) so wäre, da seitdem Stillende genauso wie Schwangere behandelt werden müssten. Vor 2018 wäre es wohl kein Problem gewesen. Also ist es wohl hauptsächlich ein bürokratisches Problem, schätze ich.
Daher denke ich, dass ich ihr am Montag einfach mitteilen werde, dass ich abgestillt habe, da ich sonst vom Praktikum ausgeschlossen werde.

Wie ist eure Einschätzung? Welche Risiken bestünden denn tatsächlich, wenn ich am Präparierkurs teilnehmen würde? Selbstverständlich werde ich adäquate Handschuhe und einen Kittel tragen, ggf. auch eine Schutzbrille, sollte das notwendig sein. Sollte ich irgendwelche zusätzlichen Schutzmaßnahmen treffen? Muss ich eine Stillpause einhalten und wenn ja, wie lange?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)

Liebe Grüße,
Pusteblume
Pusteblume mit Würmchen 10/2016 und Milchmäuschen 01/2024
Mondenkind
Forumsleitung
Beiträge: 29418
Registriert: 25.09.2008, 17:33

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von Mondenkind »

Ich melde mich heute Abend. Schön, dass ihr noch stillt!
Liebe Grüße, Mondenkind, Modteam Stillberatung

Sei ein Mensch! M. Reif

Mondenkind mit K1 (3/08) und K2 (3/11)
Benutzeravatar
ShinyCheetah
Power-SuTler
Beiträge: 5613
Registriert: 14.12.2018, 10:40

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von ShinyCheetah »

Hallo! Das Thema Gefahrstoffe und Stillen ist für mich beruflich auch relevant, darum kurz die Zwischefrage: Ist das rechtlich wirklich so, dass man die gesamte Stillzeit über wie eine Schwangere behandelt werden muss? Das schränkt einen in manchen Berufen ja schon massiv ein. Dann könnte man stillend ja z. B. auch kaum im Krankenhaus oder der Kita arbeiten... Ist das wirklich so?
mit Sohn F (Ende September 18)
und Tochter V (Ende Juni 21)


The trick to happiness wasn't in freezing every momentary pleasure and clinging to each one, but in ensuring one's life would produce many future moments to anticipate. Shallan Davar/Brandon Sanderson
LittlePolarbear
ist mit Leidenschaft dabei
Beiträge: 671
Registriert: 10.02.2019, 19:41
Wohnort: Deutschland

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von LittlePolarbear »

Also im Krankenhaus kann man schwanger bis zum Mutterschutz arbeiten (bzw ich kenne auch welche, die bis ein paar Tage vor der Geburt dort waren). Man darf nur keine embryotoxischen Substanzen spritzen usw. Also es müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.
mit dem kleinen Bären (2018) und zwei Bonustöchtern (2008 & 2011)
Benutzeravatar
AnnieMerrick
Homo sapiens SuTtensis
Beiträge: 12337
Registriert: 05.07.2014, 19:56

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von AnnieMerrick »

Ist das rechtlich wirklich so, dass man die gesamte Stillzeit über wie eine Schwangere behandelt werden muss? 

Hier muss ich mich auch fragend ranhängen, denn dann muss ich nach der EZ in ein anderes Berufsfeld!
Viele Grüße
AnnieMerrick mit 🐭 2014 und 🐦 2018
---
Ich reduziere meine Onlinezeit und antworte unter Umständen erst einige Tage später.
Leominor
alter SuT-Hase
Beiträge: 2473
Registriert: 22.03.2018, 15:59

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von Leominor »

Das Mutterschutzgesetz gilt für dich als stillende Mutter weiterhin. Dort ist genau aufgeführt, was dein Arbeitgeber darf und was nicht

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Du darfst zum Beispiel nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten, bis dein Kind 1 Jahr alt ist stehen dir Stillpausen zu, Du darfst nicht mit bestimmen Gefahrstoffen arbeiten etc.

Die meisten Paragraphen im Mutterschutzgesetz sind so formuliert, dass sie sowohl für Schwangere, als auch für stillende Mütter gelten. Dein Arbeitgeber müsste Dir eine andere Tätigkeit suchen, wenn deine aktuelle stillend nicht ausgeübt werden kann bzw. dich in‘s BV schicken, wenn er nichts anderes hat.

Wenn er allerdings nicht weiß, dass du noch stillst, kann er auch nicht entsprechend handeln. Das ist ja hier auch die Frage: Wie hoch schätzt man persönlich die Gefahr tatsächlich ein und sagt man es dann (und nimmt auch entsprechende Nachteile in Kauf, wie hier, dass man einen benötigten Schein nicht machen kann).
Leominor mit dem kleinen Tigermädchen (12/17) und dem kleinen Bärenjunge (2/20)
Benutzeravatar
ShinyCheetah
Power-SuTler
Beiträge: 5613
Registriert: 14.12.2018, 10:40

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von ShinyCheetah »

LittlePolarbear hat geschrieben: 12.10.2019, 22:08 Also im Krankenhaus kann man schwanger bis zum Mutterschutz arbeiten (bzw ich kenne auch welche, die bis ein paar Tage vor der Geburt dort waren). Man darf nur keine embryotoxischen Substanzen spritzen usw. Also es müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.
Das kenne ich von Freunden anders. Direkter Patientenkontakt ist laut MuSchG schon ein Problem und im Krankenhaus oft unvermeidbar. Darum schweiden ja auch Erzieher oft mit Bekanntwerden der Schwangerschaft aus. Ähnliches grundlegendes Problem bei Berufen mit "Übergriffgefahr" wie in manchen sozialen Berufen oder bei der Polizei.
mit Sohn F (Ende September 18)
und Tochter V (Ende Juni 21)


The trick to happiness wasn't in freezing every momentary pleasure and clinging to each one, but in ensuring one's life would produce many future moments to anticipate. Shallan Davar/Brandon Sanderson
LittlePolarbear
ist mit Leidenschaft dabei
Beiträge: 671
Registriert: 10.02.2019, 19:41
Wohnort: Deutschland

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von LittlePolarbear »

ShinyCheetah hat geschrieben: 13.10.2019, 08:16
LittlePolarbear hat geschrieben: 12.10.2019, 22:08 Also im Krankenhaus kann man schwanger bis zum Mutterschutz arbeiten (bzw ich kenne auch welche, die bis ein paar Tage vor der Geburt dort waren). Man darf nur keine embryotoxischen Substanzen spritzen usw. Also es müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.
Das kenne ich von Freunden anders. Direkter Patientenkontakt ist laut MuSchG schon ein Problem und im Krankenhaus oft unvermeidbar. Darum schweiden ja auch Erzieher oft mit Bekanntwerden der Schwangerschaft aus. Ähnliches grundlegendes Problem bei Berufen mit "Übergriffgefahr" wie in manchen sozialen Berufen oder bei der Polizei.
Also bei uns ist das definitiv anders. Kommt aber sicher auf den Fachbereich an und die Tätigkeit. In der Pflege ist der Patientenkontakt ja ein ganz anderer als ärztlicherseits. Hier gibt es viel schneller ein BV und weniger Möglichkeit die Schwangere anderweitig einzusetzen.
Ich war in der Inneren und durfte nicht mehr in die Notaufnahme, keine Dienste mehr, keine iv-Zugänge legen, keine Chemotherapeutika verabreichen. Eigentlich sollte ich auch nicht in Isolationszimmer. Weil ich mich daran gehalten habe, würde ich vom leitenden OA angemacht 🙄 Da ich CMV negativ war, wurde mir noch von der Betriebsärztin gesagt, dass ich nicht mit Urin in Kontakt kommen soll. Aber wenn ich mich bisher nicht angesteckt hätte, würde das in der Schwangerschaft bestimmt auch nicht passieren...


Erzieher wickeln ja oft auch die kleinen Kinder und es gibt einige Kinderkrankheiten, die embryo- und fetotoxisch sind.
mit dem kleinen Bären (2018) und zwei Bonustöchtern (2008 & 2011)
Benutzeravatar
ShinyCheetah
Power-SuTler
Beiträge: 5613
Registriert: 14.12.2018, 10:40

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von ShinyCheetah »

Aber genau das meine ich doch. Es macht total Sinn, die Schwangere vor diesen Infektionsquellen zu schützen, eben durch BV. Aber eine Stillende? Das wäre mMn eine massive (und in vielen Fällen unnötige) Einschränkung.
mit Sohn F (Ende September 18)
und Tochter V (Ende Juni 21)


The trick to happiness wasn't in freezing every momentary pleasure and clinging to each one, but in ensuring one's life would produce many future moments to anticipate. Shallan Davar/Brandon Sanderson
Benutzeravatar
AnnieMerrick
Homo sapiens SuTtensis
Beiträge: 12337
Registriert: 05.07.2014, 19:56

Re: Stillen und Formalin

Beitrag von AnnieMerrick »

Va, es gibt doch LZS. Üblicherweise denken doch die meisten, mit einem Jahr ist abgestillt. 2 oder mehr Jahre ist doch gerade für viele Chefs undenkbar. (Ich spreche davaus Erfahrung und klarer Aufforderung zum Abstillen)
Stillend, LZS und Schwanger sind doch 3 verschiedene Sachen, oder?

Ich würde as Stillen ehrlich gesagt verschweigen. Oder begehe ich da einen großen Fehler?
Viele Grüße
AnnieMerrick mit 🐭 2014 und 🐦 2018
---
Ich reduziere meine Onlinezeit und antworte unter Umständen erst einige Tage später.
Antworten

Zurück zu „Stillforum“