Stillen und Formalin

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LittlePolarbear
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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von LittlePolarbear »

ShinyCheetah hat geschrieben: 13.10.2019, 11:49 Aber genau das meine ich doch. Es macht total Sinn, die Schwangere vor diesen Infektionsquellen zu schützen, eben durch BV. Aber eine Stillende? Das wäre mMn eine massive (und in vielen Fällen unnötige) Einschränkung.
Das hatte ich nicht verstanden 🙈 Ich sehe es aber auch so, dass es für eine Stillende ganz schöne Einschränkungen sind. Also mit Mittel die zur Chemotherapie verwendet werden, würde ich nicht hantieren wollen während der Stillzeit. Und die Kinder kriegen ja was Infektionen angeht in der Fremdbetreuung auch nicht gerade wenig ab. Da hätte ich auch keine Bedenken.
Mein neuer Arbeitgeber weiß auch gar nicht, dass ich stille...
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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von LittlePolarbear »

AnnieMerrick hat geschrieben: 13.10.2019, 13:29 Va, es gibt doch LZS. Üblicherweise denken doch die meisten, mit einem Jahr ist abgestillt. 2 oder mehr Jahre ist doch gerade für viele Chefs undenkbar. (Ich spreche davaus Erfahrung und klarer Aufforderung zum Abstillen)
Stillend, LZS und Schwanger sind doch 3 verschiedene Sachen, oder?

Ich würde as Stillen ehrlich gesagt verschweigen. Oder begehe ich da einen großen Fehler?
In welchem Bereich arbeitest du denn? Kommst du mit giftigen Substanzen in Kontakt?
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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von AnnieMerrick »

LittlePolarbear hat geschrieben: 13.10.2019, 17:37
AnnieMerrick hat geschrieben: 13.10.2019, 13:29 Va, es gibt doch LZS. Üblicherweise denken doch die meisten, mit einem Jahr ist abgestillt. 2 oder mehr Jahre ist doch gerade für viele Chefs undenkbar. (Ich spreche davaus Erfahrung und klarer Aufforderung zum Abstillen)
Stillend, LZS und Schwanger sind doch 3 verschiedene Sachen, oder?

Ich würde as Stillen ehrlich gesagt verschweigen. Oder begehe ich da einen großen Fehler?
In welchem Bereich arbeitest du denn? Kommst du mit giftigen Substanzen in Kontakt?
Eher nicht, aber mit Menschen und bei bestimmten sportlichen Sachen (da gibt es sofort ein Verbot bei sws und das ist auch okay und richtig, aber stillend 🤷‍♀️ (das wäre maximal unangenehm bei vollen Brüsten und würde zu Milchseen führen, da nimmt frau eben 3 stilleinlagen übereinander.)
Viele Grüße
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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von AnnieMerrick »

LittlePolarbear hat geschrieben: 13.10.2019, 17:35
ShinyCheetah hat geschrieben: 13.10.2019, 11:49 Aber genau das meine ich doch. Es macht total Sinn, die Schwangere vor diesen Infektionsquellen zu schützen, eben durch BV. Aber eine Stillende? Das wäre mMn eine massive (und in vielen Fällen unnötige) Einschränkung.
Und die Kinder kriegen ja was Infektionen angeht in der Fremdbetreuung auch nicht gerade wenig ab. Da hätte ich auch keine Bedenken.
Das denke ich mir eben auch! Im Zweifelsfall bringt das große Kindergartenkind noch mehr Keime mit.
Was ist mit dem ganzen päd. Personal, dass stillt?
Darf das lt. Gesetz dann seinen Job nicht ausüben?
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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von Leominor »

Im pädagogischen Bereich fällt mir jetzt spontan nichts ein, was da gefährlich sein sollte. In der Schwangerschaft ist Cytomegalie ggf. ein Problem oder Windpocken, Ringelröteln... Das kann für das ungeborene Kind sehr gefährlich sein, wenn die Mutter nicht immun ist. Das betrifft ein Stillkind aber ja nicht.
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ShinyCheetah
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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von ShinyCheetah »

Was Gefahrstoffe angeht, sieht es natürlich etwas anders aus. Trotzdem ist es ja IMMER so, dass man vermeidet, mit denen in Kontakt zu kommen. Ist für einen selbst halt gefährlich ;) Wenn man schwanger ist, ist der Fötus im Falle des Falles gefährdet, also muss man extrem vorsichtig sein (und im Zweifel darauf verzichten zu arbeiten). Aber wenn ich "nur" stille und der Stoff in die MuMi übergeht könnte man ja eigentlich in dem Moment, wo man tatsächlich Kontakt hat, das Stillen immernoch sofort beenden (im Extremfall) oder so lange aussetzen wie eben notwendig. Das käme mir sinnvoller vor als präventiv abzustillen. Ist natürlich anders bei flüchtigen Gefahrstoffen, die man auch aufnehmen könnte, ohne es zu merken.
mit Sohn F (Ende September 18)
und Tochter V (Ende Juni 21)


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Re: Stillen und Formalin

Beitrag von delfinstern »

Leominor hat geschrieben: 13.10.2019, 08:05 Das Mutterschutzgesetz gilt für dich als stillende Mutter weiterhin. Dort ist genau aufgeführt, was dein Arbeitgeber darf und was nicht

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

Du darfst zum Beispiel nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten, bis dein Kind 1 Jahr alt ist stehen dir Stillpausen zu, Du darfst nicht mit bestimmen Gefahrstoffen arbeiten etc.

Die meisten Paragraphen im Mutterschutzgesetz sind so formuliert, dass sie sowohl für Schwangere, als auch für stillende Mütter gelten. Dein Arbeitgeber müsste Dir eine andere Tätigkeit suchen, wenn deine aktuelle stillend nicht ausgeübt werden kann bzw. dich in‘s BV schicken, wenn er nichts anderes hat.

Wenn er allerdings nicht weiß, dass du noch stillst, kann er auch nicht entsprechend handeln. Das ist ja hier auch die Frage: Wie hoch schätzt man persönlich die Gefahr tatsächlich ein und sagt man es dann (und nimmt auch entsprechende Nachteile in Kauf, wie hier, dass man einen benötigten Schein nicht machen kann).
Es wird eine Unterscheidung gemacht: §11 Tätigkeiten schwangere Frau und §12 stillende Frau.
Art. 11 ist deutluch länger. Art 12 verbietet im großen und ganzen den Umgang mit giftigen Substanzen
Liebe Grüße
Delfin*
mit Delfinzwerg(1/17), Delfinknirps(12/18)und Delfinmini(5/21) *(11.14) *(2.18)

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