Sammelthread - Tragebilanz
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Wir waren gestern auf dem Spielplatz und da war doch tatsächlich ein zweites Mini unter der Jacke bei einer Mama
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Ich wohne in einer kleineren Großstadt / Fahrradstadt, in der ich tatsächlich häufiger Mütter mit Babys im Tragetuch auf dem Fahrrad sehe. Ob vorne oder hinter getragen einen Unterschied ausmacht, weiß ich nicht. Aber ich muss zugeben, dass es mir zu unsicher wäre.RadicalRainbow hat geschrieben: ↑28.08.2020, 21:27 Normalerweise freue ich nich ja über Traglinge und hier in Berlin sieht man sie so oft dass es nichts besonderes ist (zumindest mit Trage, Tuch sehe ich seltener), aber vorhin ist jemand vor unserem Haus langeradelt mit kind in der Manduca auf dem Rücken. Das finde ich dann doch ungewöhnlich aber leider auch sehr riskant...
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Ich wohne in einer kleineren Großstadt / Fahrradstadt, in der ich tatsächlich häufiger Mütter mit Babys im Tragetuch auf dem Fahrrad sehe. Ob vorne oder hinter getragen einen Unterschied ausmacht, weiß ich nicht. Aber ich muss zugeben, dass es mir zu unsicher wäre.Februarjungs hat geschrieben: ↑01.11.2020, 07:40 [quote=RadicalRainbow post_id=5714097 time=<a href="tel:1598642873">1598642873</a> user_id=25409]
Normalerweise freue ich nich ja über Traglinge und hier in Berlin sieht man sie so oft dass es nichts besonderes ist (zumindest mit Trage, Tuch sehe ich seltener), aber vorhin ist jemand vor unserem Haus langeradelt mit kind in der Manduca auf dem Rücken. Das finde ich dann doch ungewöhnlich aber leider auch sehr riskant...
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Ich sehe das bei uns - ebenfalls Fahrradstadt - leider viel zu oft. Und es ist tatsächlich nicht nur unsicher, sondern sehr gefährlich und auch in der Straßenverkehrsordnung verboten!
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Ich sehe das bei uns - ebenfalls Fahrradstadt - leider viel zu oft. Und es ist tatsächlich nicht nur unsicher, sondern sehr gefährlich und auch in der Straßenverkehrsordnung verboten!Cocolin hat geschrieben: ↑03.11.2020, 17:08Ich wohne in einer kleineren Großstadt / Fahrradstadt, in der ich tatsächlich häufiger Mütter mit Babys im Tragetuch auf dem Fahrrad sehe. Ob vorne oder hinter getragen einen Unterschied ausmacht, weiß ich nicht. Aber ich muss zugeben, dass es mir zu unsicher wäre.Februarjungs hat geschrieben: ↑01.11.2020, 07:40 [quote=RadicalRainbow post_id=5714097 time=<a href="tel:1598642873">1598642873</a> user_id=25409]
Normalerweise freue ich nich ja über Traglinge und hier in Berlin sieht man sie so oft dass es nichts besonderes ist (zumindest mit Trage, Tuch sehe ich seltener), aber vorhin ist jemand vor unserem Haus langeradelt mit kind in der Manduca auf dem Rücken. Das finde ich dann doch ungewöhnlich aber leider auch sehr riskant...
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Hast du den entsprechenden Paragraphen im Kopf? Ich hab schon oft stundenlang nach einer Vorschrift diesbezüglich gesucht, bis jetzt aber noch nichts gefunden.
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Ich hab spontan das gegoogelt:
StVO Paragraf 21
(3) Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
(Hervorhebung von mir)
StVO Paragraf 21
(3) Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
(Hervorhebung von mir)
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Valeska war schneller, genau der ist es
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Interessant finde sich die Begrenzung des Alters. Ich dachte bisher, im Anhänger könnte man ein Kind halt einfach solange spazieren fahren, wie es reinpasst. Offenbar ein Irrtum.
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Anfang des Jahres hat si h da aber was geändert meine i h.
Jetzt darf man zB im Lastenrad auch zu Jährige mitnehmen.
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Das habe ich auch schon irgendwo gelesen, dass es um Lastenrad keine Altersgrenze mehr gibt.königsmadl hat geschrieben: ↑03.11.2020, 20:20Anfang des Jahres hat si h da aber was geändert meine i h.
Jetzt darf man zB im Lastenrad auch zu Jährige mitnehmen.
Vielen Dank, jetzt erinnere mich, den auch schon gelesen zu haben, aber deine Hervorhebung nicht als Verbot wahrgenommen habe, weil ich explizit nach Tragen bzw. Tragetuch bzw. am Körper gesucht habe. Finde die Formulierung in dem Zusammenhang sehr schwammig. Wie definiert man "besondere Sitze"? Eine Trage könnte durchaus ein besonderer Sitz sein...Valeska hat geschrieben: ↑03.11.2020, 17:58 Ich hab spontan das gegoogelt:
StVO Paragraf 21
(3) Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
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Re: Sammelthread - Tragebilanz
Heute gleich drei Tragebabys. Heute morgen ein Papa mit Gruseltrage in Fahrtrichtung. Dann eine viel zu tief hängende Gruseltrage (möglicherweise BabyBjörn) und grade noch etwas halbwegs ergonomisches ohne erkennbaren Namen. Alle über der Jacke und ohne Cover bei Eiseskälte.
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