Umzug nach Schulanmeldung

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Re: Umzug nach Schulanmeldung

von kjoi » 16.06.2015, 12:47

Ich wollte nur kurz mitteilen, wie es "ausgegangen" ist. Prinzipiell ist und bleibt man auf der Schule, für die man angemeldet ist (und das war schon im Oktober 2014). Bei Umzug danach muss man sich auf der neuen Einzugsschule bewerben, wie es andere, nicht Einzugskinder auch müssen. Wir bleiben jetzt auf der Schule, auf der sie angemeldet ist. Bisher wurde dort auch noch nie ein Geschwisterkind abgewiesen, wir hoffen also, dass der kleine Bruder dann auch dorthin kann.

Es hätte durchaus sein können, dass wir keinen Platz bei der neuen Einzugsschule bekommen. Das ist nämlich überhaupt nicht sicher. Eine Freundin ist gerade umgezogen und hat mit Müh und Not einen Platz auf der neuen Einzugsschule bekomen (genau gegenüber!).

Vielleicht hilft das ja jemandem in der gleichen Situation.

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von Talgaro » 13.05.2015, 14:16

Sandküste hat geschrieben:
kjoi hat geschrieben:Danke Sandküste! Ich ruf einfach bei der Schule an. Es ist ein hickhack, ehrlich.
Gibt es denn für Grundschüler ermäßigte Monatstickets oder ist das egal weil sie sowieso nur den ermäßigten Tarif zahlen? Meine Tochter hatte im März Geburtstag und ich kam erst jetzt darauf, dass sie ja zahlen muss für die BVG. :oops:
Ja, das Schülerticket, für irgendwas 27Euro. Dazu braucht sie dann den Schülerausweis, um die Trägerkarte dafür erwerben zu können. Dann kann man die Karte montlich am Automaten ziehen. Für Geschwister gibt es das Geschwisterticket für irgendwas 17Euro - das muss man am Schalter kaufen gegen Vorlage der Karten der Geschwister (ein saudoofer Organisationsaufwand- denn die Geschwister haben die natürlich meist dabei....).
Deswegen haben wir beide im Abo, das verlängert sich automatisch und es kostet im Monat weniger für beide.

Bildungs- und Teilhabe-Berechtigte können noch ermäßigte Tickets bekommen, wenn die Schule mehr als 2 oder 2,5 km (weiß nicht genau) weg ist.

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von kjoi » 20.04.2015, 18:10

SandKüste natürlich! Mein iPad finde Wüste wohl besser. Entschuldige bitte.

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von kjoi » 20.04.2015, 18:09

Lieben dank Sandwüste! Dann weiß ich jetzt bescheid und werde mich mal mit den Schulen in Verbindung setzen.

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von Lösche Benutzer 1828 » 20.04.2015, 12:02

kjoi hat geschrieben:Danke Sandküste! Ich ruf einfach bei der Schule an. Es ist ein hickhack, ehrlich.
Gibt es denn für Grundschüler ermäßigte Monatstickets oder ist das egal weil sie sowieso nur den ermäßigten Tarif zahlen? Meine Tochter hatte im März Geburtstag und ich kam erst jetzt darauf, dass sie ja zahlen muss für die BVG. :oops:
Ja, das Schülerticket, für irgendwas 27Euro. Dazu braucht sie dann den Schülerausweis, um die Trägerkarte dafür erwerben zu können. Dann kann man die Karte montlich am Automaten ziehen. Für Geschwister gibt es das Geschwisterticket für irgendwas 17Euro - das muss man am Schalter kaufen gegen Vorlage der Karten der Geschwister (ein saudoofer Organisationsaufwand- denn die Geschwister haben die natürlich meist dabei....).

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von kjoi » 20.04.2015, 11:48

Danke Sandküste! Ich ruf einfach bei der Schule an. Es ist ein hickhack, ehrlich.
Gibt es denn für Grundschüler ermäßigte Monatstickets oder ist das egal weil sie sowieso nur den ermäßigten Tarif zahlen? Meine Tochter hatte im März Geburtstag und ich kam erst jetzt darauf, dass sie ja zahlen muss für die BVG. :oops:

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von Lösche Benutzer 1828 » 20.04.2015, 10:05

nwsurgeon hat geschrieben:Das kommt wohl erstmal auf das Bundesland an.
In NRW sind die Schulbezirke aufgehoben.
Dort kannst Du die Schule frei wählen und wirst nur darauf hingewiesen, dass Dir kein Busticket zusteht, wenn Du Dein Kind in einem anderen Bezirk anmeldest.
LG


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Es geht halt um BERLIN ;) - und ja, hier gibt es Einzugsschulen......
Und für niemanden ein Busticket (hach, was wäre das schon, denn die Schulen sind teilweise recht weit weg)

Du, leider auch keine Ahnung.
Und wenn Du einfach mal in der Schule anrufst?
Aber ja, Geschwister werden bei Umschulungsanträgen vorrangig aufgenommen. Du müsstest aber immer einen Umschulungsantrag stellen udn en auch begründen.

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von kjoi » 20.04.2015, 10:01

Danke schön für Eure Anmerkungn.

Wir ziehen innerhalb Berlins um. Und da kann ich einfach keine Regelung finden. Hier gibt es eine Schulbindung, d.h. die Schule im Einzugsgebiet ist zuständig. Nur im Einzelfall kann eine andere Schule in Betracht kommen. Allerdings sind wir bereits seit Oktober in einer Schule angemeldet. Sobald ein Kind auf eine Schule geht, darf es dort bis zum Ende der Schulzeit verbleiben, egal wohin die Eltern ziehen. Da gibt es wohl teilweise eher Probleme, dass Kinder nicht in der (überfüllten) neuen Einzugsschule aufgenommen werden. Aber unsere Tochter geht ja noch nicht auf die Schule, wir sind lediglich angemeldet. Somit war meine Frage, ob wir bei Ummeldung dann automatisch mit einer Schulummeldung rechnen müssen oder ob wir das einleiten müssen?
Welche Schule nun genau besser ist weiß ich auch nicht. An jeder gibt es etwas, was für oder gegen sie spricht. Für uns wäre alleine der Fahrtweg zur Schule 1 geschickter weil das Geschwisterkind dort auch in den Kindergarten geht.
Ich muss wohl mal bei der Schule oder der Schulbehörde anrufen. Ich wollte nur erstmal keine schlafenden Hunde wecken wenn sowieso alles so bleibt wie es jetzt ist wenn ich nichts mache.

Re: Umzug nach Schulanmeldung

von nwsurgeon » 19.04.2015, 08:18

Das kommt wohl erstmal auf das Bundesland an.
In NRW sind die Schulbezirke aufgehoben.
Dort kannst Du die Schule frei wählen und wirst nur darauf hingewiesen, dass Dir kein Busticket zusteht, wenn Du Dein Kind in einem anderen Bezirk anmeldest.
LG


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Re: Umzug nach Schulanmeldung

von aida1903 » 19.04.2015, 07:52

Ich weiss nicht, ob das je nach Bundesland verschieden ist. In Hessen muss das Kind in die Bezirksschule. Also jetzt in der anderen Schule anmelden und dort einschulen. In der ersten Schule mit Ummeldebestätigung abmelden.
Wenn ihr unbedingt die bisher zuständige Schule wollt müsst ihr einen Gestattungsantrag stellen, der muss von beiden Schulen und dem Schulamt genehmigt werden. Und von euch gut begründet sein. Zumindest im Kreis in dem ich arbeite reicht als Begründung nicht
- alle Freunde aus dem Kiga gehen dahin
- Geschwister gehen dahin

Gründe für eine Gestattung sind zb pädagogische, zb wenn die eine Schule die 1.+2. Klasse zusammen hat, die andere getrennt. Oder Ganztagsschule versus "kurz".

Am besten fragst du mal in einem der beiden Schulsekretariate nach wie das bei euch ist.

Liebe Grüße

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