Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

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Seelentattoo
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Seelentattoo »

kasimira hat geschrieben: 10.02.2018, 22:14 Macht man nicht eine Übergabe, wenn geräumt ist, also geht mit dem Verkäufer durchs Haus und schaut, ob alles richtig ist?
Bei uns dauert das ja noch ein bischen.
Ja klar, das kommt noch dazu. Aber die schriftliche Bestätigung der Räumung brauchen wir trotzdem.
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Amber
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Amber »

Seelentattoo hat geschrieben: 10.02.2018, 22:10 Heute kam dann die fälligkeitsmitteilung. Wir haben aber vom Verkäufer noch nicht den schriftlichen Bescheid, dass das Haus geräumt ist (aber seit zwei Wochen sind die Jalousien nur noch unten) und der Notar hat reingeschrieben, dass die Zahlung zwar bis Ende des Monats fällig ist, aber eben erst nach bestätigter Räumung (vorher würde die Bank auch nicht zahlen).
Also wird mein Mann mal am Montag nachfragen, ob nun geräumt ist.
Wenn die Räumung im Kaufvertrag steht, dann lasst die Anfrage am Montag übers Notariat laufen. Der Notar muss euch vor der Zahlung bestätigen, dass alle Kaufvoraussetzungen erfüllt sind.
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Seelentattoo
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Seelentattoo »

Ja, mein Mann will anrufen. Die Räumung steht im Vertrag, aber ist halt komisch, dass der Notar reingeschrieben hat, der Verkäufer müsste uns schriftlich bestätigen, dass die Räumung erfolgt ist.
Hätte auch erwartet, dass der Verkäufer dieses dem Notar mitteilen muss.
Vor allem, weil auch drin steht, dass ab dem 1.3. Zinsen zu zahlen sind, wenn der Kaufpreis nicht beglichen wurde. Aber was, wenn bis dahin doch nicht die Räumung erfolgt ist? Dann können ja schlecht uns die die Zinsen aufgedrückt werden.
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Jilliana »

Das stand bei uns auch drin, dass wir bis zum 30.09. Den Kaupreis zu zahlen hätten.
In einem anderen Absatz erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Woche vorher hatte ich noch beim Notar angerufen und nachgefragt wie das ausschaut mit einer Rückabwicklung weil wir bis dato noch keine Finanzierung hatten...

Der Notar meinte dass ja im Kaufvertrag die Vorraussetzungen stehen, solange diese nicht erfüllt sind bekommen wor auch keinen Fälligkeitsbescheid, erst dann dürfen die Notare den Fälligkeitsbescheid verschicken und wir müssen bis dahin am besten die Finanzierung geklärt haben.
Den Bescheid bekamen wir tatsächlich erst 1 Monat später.
Ohne erneute Frist bis wann wir gezahlt haben müssen, nach erneuter Rückfrage hieß es quasi sofort, allerdings habe man nach dem Bescheid normalerweise die üblichen 14 Tage Zeit zum bezahlen.

Ruft beim Notar an, wenn die Bedingungen für den Verkauf noch nicht erfüllt sind vom Verkäufer darf der Notar mMn noch keinen Fälligkeitsbescheid rausschicken!
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Lösche Benutzer 9022 »

Bei uns stand in beiden Kaufverträgen drin, dass die Kaufpreisfälligkeit von xy Faktoren abhängt. Beim ersten Kaufvertrag haben wir den Kaufpreis vor der Übergabe gezahlt, aber im Kaufvertrag stand drin, dass wenn das Haus nicht zum 1. Oktober geräumt ist und besenrein übergeben wird, dann können wir unverzüglich auf Kosten des Verkäufers räumen lassen (weil wir ja 1. Oktober eingezogen sind).

Jetzt im Kaufvertrag stand da gar nicht groß was zu - aber wir haben halt auch die Schlüssel früher bekommen und sind ja schon nen guten Monat vor der Kaufpreisfälligkeit ins Haus eingezogen. Ich bin sowas von froh, dass das jetzt alles wirklich geklappt hat - ganz ohne größere Überraschungen. Nur der Monat Bereitstellungszinsen ärgert mich (die Verkäufer mussten nach Vertragsunterzeichnung im September noch die Umschuldung mit der Bank klären und ohne die Löschungsbewilligung der Bank hat uns unser Notar keine Kaufpreisfälligkeit gegeben und ohne die wollte die Bank natürlich nicht zahlen... und das ganze hat dann bis mitte Januar gedauert *hachja*).
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Amber
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Amber »

Mit Bereitstellungszinsen verdienen die Banken gutes Geld. Ich hatte es hier schon Mal geschrieben: Bereitstellungszinsen kann man rausverhandeln oder zumindest um ein Jahr nach geplantem Termin rausschieben. Irgendetwas wird immer passieren, d.h. die Zahlung verschiebt sich nach hinten. Dieser Tipp eins befreundeten Bankers hat uns beim Hausbau richtig viel Geld gespart.
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Seelentattoo »

Cinnamon hat geschrieben: 07.02.2018, 09:15 Sanilii und Tania...ich drück euch ganz fest die Daumen.

Unser Notartermin war Ende Januar. Jetzt heißt es abwarten ob der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt oder auf Kosten des Verkäufers platzt...
Die Mieterin zieht angeblich zum 24.02 um....heißt in 2-3 Wochen wissen wir mehr...
Und, ist sie umgezogen?
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Cinnamon
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Cinnamon »

Seelentattoo hat geschrieben: 25.02.2018, 11:14
Und, ist sie umgezogen?
Huhuuu,
ich denke es tut sich was. Wir sind gestern vorbeigefahren, Gardinen und Blumen hängen/stehen noch...beim Besuch der unteren Wohnung vorhin konnte man aber einiges an “Sperrmüll“ vor dem Haus und Kram im Keller sehen. Zumindest “ausgemistet“ wird.
Der Verkäufer möchte Di/Mi die Übergabe an uns machen...es bleibt spannend...

Wie siehts bei euch aus?
Liebe Grüße Cinn und '97, '01, '04,
'09, '10 & Zimt-Baby 08/01/18
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von davisalo »

Oh cinnamon, hoffentlich klappt das!!!
Liebe Grüße
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Re: Wohnungs- und Haussuche-Hibbel-Thread

Beitrag von Seelentattoo »

Übermorgen ist hausübergabe. Dann ist auch gleich ein Termin zwecks Ausbau, was so möglich ist.
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